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Alle Module enthalten "beck-online.treffer" - das Rechercherecht über die komplette Datenbank. Sie möchten ohne Modulbezug recherchieren: Bitte wählen Sie aus der Menüleiste "Modularten/Reihen" das Modul "beck-online.treffer" aus.

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beck-treffer gewährt registrierten Nutzern das Suchrecht für beck-online ohne Abonnement. Dabei muss jedes abgerufene Dokument einzeln bezahlt werden. Bei der täglichen Arbeit hilft beck-treffer in drei Schritten: Wird zu meiner Frage in Gesetzen, Kommentaren und Rechtsprechung Stellung genommen?Sie können mit beck-treffer alle in beck-online enthaltenen Gesetze, Bücher (Kommentare, Handbücher, Lexika, Formulare), Zeitschriften sowie exklusive Online-Rechtsprechung durchsuchen. Dazu geben Sie die Wörter ein, die Ihre Fragestellung beschreiben. Anschließend werden die gefundenen Dokumente in einer Trefferliste angezeigt. Damit hat die mühevolle Suche in gedruckten Stichwortverzeichnissen, Inhaltsverzeichnissen und Registerbänden ein Ende. Gefundene Dokumente prüfenIn der Trefferliste haben Sie die Möglichkeit, das Wortumfeld, in dem die gesuchten Begriffe vorkommen, anzusehen. Sie prüfen, ob der gesuchte Begriff im gewünschten Kontext vorkommt. Zudem ist die Trefferliste sortierbar, beispielsweise nach Trefferhäufigkeit oder Entscheidungsdatum. Gefundene Dokumente einsehenSobald Sie das gewünschte Dokument in der Trefferliste anklicken, wird Ihnen mitgeteilt, was der Einzeldokumentbezug kosten würde. Wenn Sie diese Meldung per Mausklick bestätigen, wird das komplette Dokument kostenpflichtig angezeigt, so dass Sie es lesen und bei Bedarf ausdrucken können. Aufgrund der genauen Zitatangaben (z. B. NJW 2003, 345; MünchKomm BGB 305, Rn 90) können Sie die Dokumente aber auch in Ihren gedruckten Büchern und Zeitschriften einsehen. Zu Entscheidungen bietet beck-online häufig Parallelfundstellen. mehr...

Die angegebenen Preise sind Netto-Monatspreise und umfassen grundsätzlich die Nutzung durch bis zu 3 Nutzer in der Institution des Kunden.

Bei mehr als 3 Nutzern wird in der Regel jeder weitere mit einem Aufpreis von 25% (Beck-Kommunalpraxis PLUS: 16,66%) auf den Normalpreis des Moduls berechnet.

Eine Einzelnutzerlizenz gibt es bei folgenden Modulen:
  • Anwalt PLUS,
  • Anwalt PREMIUM,
  • beck-fachdiensten,
  • Beck'sche Gesetze Digital,
  • beck-personal-portal PLUS,
  • beck-personal-portal PREMIUM,
  • Betriebsrat PLUS,
  • Erbrechtliche Berechnungen Online (iErb),
  • Familienrechtliche Berechnungen Online (iFam),
  • JA PREMIUM,
  • JuS PREMIUM,
  • NomosOnline Anwalt,
  • Schmidt EStG online,
  • Steuerberater BASIS,
  • Syndikus-Module und
  • bei ausdrücklich ausgewiesenen Vorzugspreisen für Verbandsmitglieder.
Bei den Modulen Anwalt PREMIUM, BeckDirekt, beck-fachdiensten und Beck'sche Gesetze Digital beträgt der Aufpreis für den 2. und 3. Nutzer jeweils 50%.

Die Preise gelten pro Monat für eine Laufzeit von regelmäßig 6 Monaten (Bezugszeitraum) und jeweils weitere 6 Monate (Verlängerungszeiträume), sofern bei einem Produkt nicht ausdrücklich eine andere Laufzeit ausgewiesen ist. Während der Testphase ist auch der Abruf von Einzeldokumenten aus beck-online kostenpflichtig möglich (außer aus den Wirtschaftsdatenbanken).

Sie können Ihre gewünschten Module (max. 5) sofort in vollem Umfang und ohne Modulvergütung testen. Der Testzeitraum ist abhängig vom gewählten Modul und beginnt unabhängig von weiteren Aktivierungshandlungen sofort mit dem Bestelleingang. Die vergütungsfreie Testphase darf nur einmal pro Jahr wahrgenommen werden.

Bei einigen Modulen wird ausnahmsweise kein Testzeitraum eingeräumt, hier wird dies ausdrücklich vermerkt (z.B. beck-online.treffer).

Sollten Sie wider Erwarten die Nutzung über den Test hinaus nicht fortsetzen wollen, genügt ein formloser Widerruf spätestens innerhalb der Testphase an beck-online@beck.de.

Hinweis: Vom Modul nicht umfasste Dokumente, die Ihnen im Rahmen eines Einzeldokumentkaufs kostenpflichtig angeboten werden, sind auch während der Testphase zu bezahlen.

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